Das Vollbier ist eine steuerrechtliche Untergliederung, die nur am Stammwürzegehalt festgemacht wird. Vollbiere sind alle Biere mit einer Stammwürze von 11 bis unter 16%. Somit ist fast jedes Bier, ob Pilsener, Export, Lager, Weizen usw. ein Vollbier. Nur rund 5% der in Deutschlang gebrauten Biere gehören nicht zu dieser Gattung. |