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DBB
Deutsches Reinheitsgebot
Diätbier
Dinkelbier
Doppelbock
Dortmunder
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Deutsches Reinheitsgebot
Das Deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch Gültigkeit besitzt. Der im Jahre 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. verfügte Erlass hat noch heute Gültigkeit und besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Heute wird zusätzlich Hefe verwendet, deren Wirkung man damals nicht kannte, man verließ sich auf die wilden Hefen, die in der Luft enthalten sind. Böse Zungen behaupten, dem Herzog sei es darum gegangen, die Bierbrauer auf Gerste festzulegen, um so zu verhindern, dass die zur Brotherstellung benötigten Getreidesorten Roggen und Weizen verwendet wurden. Deutsches Bier enthält somit keine künstlichen Aromen und keine Zusatzstoffe. Nur Malz, Hopfen, Hefe und Wasser.
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